Ofertarium
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Rechtliche Informationen — woher die Daten stammen

Ofertarium ist keine Einkaufsplattform und führt keine Verfahren durch. Wir sammeln Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge, die öffentliche Einrichtungen veröffentlichen müssen, ordnen sie und beschreiben sie. Jede Verfahrenskarte enthält einen Link zum Original in der Quelle.

Quellen mit bestätigten Bedingungen für die Weiterverwendung

LandQuelle und Bedingungen
Europäische Union TED — Tenders Electronic Daily
Dienst des Amtes für Veröffentlichungen der EU. Inhalt unter der Lizenz CC BY 4.0, Metadaten in der Public Domain (CC0 1.0). Die Nachnutzung, auch kommerziell, ist ausdrücklich auf der Grundlage des Beschlusses der Kommission vom 12. Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten gestattet.
Polen Biuletyn Zamówień Publicznych (e-Zamówienia)
Register des Amtes für öffentliches Auftragswesen; die Veröffentlichung der Bekanntmachung ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens. Die Sammlung der Bekanntmachungen wird im nationalen Open-Data-Portal bereitgestellt, der programmatische Zugriff unterliegt den Nutzungsbedingungen der API.
Polen Baza Konkurencyjności
Regierungsportal für Bekanntmachungen von Aufträgen, die aus europäischen Mitteln finanziert werden. Die Nachnutzung ist gemäß den vom Ministerium festgelegten Regeln für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zulässig, sofern die Quelle angegeben wird.
Niederlande TenderNed
Staatliche Plattform für das öffentliche Auftragswesen, auf der die Veröffentlichung von Bekanntmachungen obligatorisch ist. Die Sammlung der Bekanntmachungen wird im nationalen Open-Data-Portal unter der Lizenz CC0 1.0 bereitgestellt.
Estland Riigihangete register
Staatliches Register für öffentliche Aufträge mit einer öffentlichen Open-Data-Schnittstelle, bereitgestellt unter der Lizenz CC BY 4.0.

Amtliche Register mit Open-Data-Schnittstelle

Die folgenden Dienste werden von öffentlichen Einrichtungen betrieben und stellen Bekanntmachungsdaten zur Weiterverwendung zur Verfügung, geben jedoch keine benannte Lizenz an. Wir geben bei ihnen nur das an, was wir überprüft haben.

LandQuelle und Bedingungen
Deutschland Datenservice Öffentlicher Einkauf
Bundesweites Bekanntmachungsportal für öffentliche Aufträge, betrieben von der Bundesverwaltung. Stellt eine Open-Data-Schnittstelle (eForms-DE, CSV, OCDS) zur Nachnutzung ohne Registrierungspflicht bereit.
Spanien Plataforma de Contratación del Sector Público
Offizielle Plattform für das öffentliche Auftragswesen. Betreibt einen Katalog offener Daten zum Herunterladen, Analysieren und zur Nachnutzung.
Litauen Centrinė viešųjų pirkimų informacinė sistema (CVP IS)
Zentrales Informationssystem für das öffentliche Auftragswesen, betrieben von der litauischen Vergabestelle. Die Veröffentlichung von Bekanntmachungen in diesem System ist obligatorisch.
Lettland Iepirkumu uzraudzības birojs — otwarte dane
Open-Data-Portal der lettischen Aufsichtsbehörde für das öffentliche Auftragswesen. Bekanntmachungsdaten werden in maschinenlesbaren Formaten ohne Autorisierung bereitgestellt.

Einige Bekanntmachungen erreichen uns über Einkaufsplattformen, auf denen Auftraggeber ihre Verfahren veröffentlichen. Wir führen sie hier nicht auf, da die Bedingungen für die Weiterverwendung nicht in jedem Fall eindeutig sind. Wir betrachten sie als einen Publikationskanal für Informationen, die dem Auftraggeber gehören: Wir rufen nur öffentlich zugängliche Inhalte ab, ohne Logins oder Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen, und verweisen immer auf das Original, anstatt es zu ersetzen.

Grundlage der Weiterverwendung

Transparenz des Verfahrens

Eine Bekanntmachung über einen öffentlichen Auftrag ist von Gesetzes wegen öffentlich. Die Veröffentlichung ist Voraussetzung für die Durchführung eines Verfahrens — ohne sie könnte niemand ein Angebot abgeben. Verfügungsberechtigt über diese Information ist der Auftraggeber, nicht das Portal, über das sie veröffentlicht wurde.

Offene Daten

Die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, auch zu kommerziellen Zwecken, wird durch die Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors sowie die sie umsetzenden nationalen Vorschriften geregelt. In Polen ist dies das Gesetz über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors.

Datenbankrecht

Die genannte Richtlinie schließt die Möglichkeit für öffentliche Stellen aus, sich auf das Sui-generis-Recht an Datenbanken zu berufen, um die Weiterverwendung der von ihnen bereitgestellten Informationen einzuschränken. Wir kopieren auch keinen wesentlichen Teil einer Datenbank – wir beziehen einzelne Bekanntmachungen und versehen diese mit unserer eigenen Aufbereitung.

Quellenangabe

Wo die Bedingungen für die Weiterverwendung die Angabe der Quelle erfordern, erfüllen wir diese Bedingung: Jedes Vergabedatenblatt nennt den Namen der Quelle sowie einen Link zur Originalbekanntmachung.

Personenbezogene Daten

In den Bekanntmachungen erscheinen gelegentlich Kontaktdaten von Ansprechpartnern auf Seiten des Auftraggebers. Diese stammen aus öffentlichen Registern und wir verarbeiten sie ausschließlich in dem Umfang, in dem sie dort veröffentlicht wurden. Anträge auf Löschung oder Berichtigung bearbeiten wir unter der unten angegebenen Adresse.

Meldungen

Wenn Sie für eine der Quellen verantwortlich sind und die Art und Weise ändern möchten, wie wir deren Daten nutzen, oder wenn Sie einen Fehler in der Beschreibung eines Verfahrens gefunden haben — schreiben Sie an kontakt@ofertarium.pl. Wir beantworten jede dieser Anfragen.

Die Seite beschreibt den tatsächlichen Stand der Datengewinnung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar.